| § 1 Höhe der Beiträge
(1) Auf der Grundlage der Satzung sind die Mitglieder des TVP e.V. nach § 7 verpflichtet, für die Zahldauer der Mitgliedschaft gemäß §§ 13 und 14 Beiträge unaufgefordert zu zahlen.
(2) Die Beiträge dienen neben anderen finanziellen Einkünften dem TVP e.V. zur Deckung von Aufwendungen für gemeinnützige Zwecke entsprechende der Satzung und zur Deckung der eigenen Verwaltungsausgaben.
(3) Die Kontrolle über die Verwendung der Einnahmen erfolgen nach §§ 12 und 19 der Satzung durch die Mitgliederversammlung und durch den Rechnungsprüfer.
(4) Der Monatsbeitrag für ordentlichen Mitglieder beträgt entsprechende der Anzähl der Vollbeschäftigten.
Anzahl der Mitarbeiter monatlicher Beitrag in EURO bis 3 bis 6 bis 10 bis 15 über15 | | 25,00 38,00 51,00 64,00 77,00 |
(5) Ordentliche Mitglieder können einen Grundbetrag zahlen.
(6) Der Grundbetrag wird auf EURO 500,00 festgelegt.
(7) Fördernde Mitglieder unterliegen nicht der Beitragsordnung. Sie können sich zur Einhaltung der Beitragsordnung oder darüber hinaus zu Zuwendungen und Unterstützungen verpflichten und dies schriftlich erklären.
(8) Ehrenmitglieder unterliegen nicht der Beitragsordnung.
§ 2 Zahlungsfristen
(1) Jedes ordentliche Mitglied ist vom Zeitpunkt der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand zur Zahlung der Monatsbeiträge verpflichtet.
(2) Die Monatsbeiträge sind im voraus spätestens bis zum 15. des laufenden Monats zu zahlen. Vorzugsweise können auch vierteljährliche Beitragszahlungen erfolgen. Vorfristigen Zahlungen sind zulässig.
(3) Die Beiträge sind auf das Konto der Geschäftsstelle des TVP e.V. bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse Potsdam Konto 350 300 33 11; BLZ 160 50000 einzuzahlen.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Beitragsordnung wurde als vorläufig auf der außerordentlichen Jahresmitgliederversammlung des TVP am 20.02.2002 angenommen.
(2) Änderungen sind durch den Vorstand zu prüfen und der Jahresmitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
Ergänzung
Dienstleister und Versorger wie z.B. Gastronomen, Bäcker, Fleischer, Friseure, Einzelhändler, Handelsketten, Künstler u.ä., die hauptsächlich für Bewohner, aber auch für touristische Gäste tätig sind, können Mitglieder des Tourismusverbandes Potsdam-Havelland e.V. werden.
Sie unterstützen mit ihren Leistungen und Angeboten den Tourismus der Region und partizipieren von ihm.
Der Tourismusverband Potsdam-Havelland e.V. berücksichtigt sie als Mitglieder in seiner Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, wie im Inf-Stadtplan, im Internet- Portal und auf anderen Präsentationen.
Die Höhe der Beiträge Anzahl der Mitarbeiter | monatlicher Beitrag
| Jahresbeitrag | | | bis 3 bis 6 bis 9 bis 12 | 10,00 Euro 15,00 Euro 20,00 Euro 25,00 Euro | 120,00 Euro 180,00 Euro 240,00 Euro 300,00 Euro | | |
Zahlungsfristen
Die Monatsbeiträge sind im Voraus, spätestens bis zum 15. des laufenden Monats auf das Verbandskonto Nr. 350 300 33 11 bei der MSB Potsdam, BLZ 160 500 00 zu überweisen. Es können auch vierteljährliche Beitragszahlungen oder Jahresbeitragszahlungen erfolgen.
Geltung und Inkrafttreten
Die Ergänzung zur Beitragsordnung gilt auf der Grundlage der Satzung des Verbandes vom 18. 2. 2000 und zusammen mit der Beitragsordnung vom 20. 2. 2002. Sie wurde auf der Mitgliederversammlung am 17. 3. 2008 in Kraft gesetzt.
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